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Windkraft am Escherberg

Kreis Höxter erteilt Genehmigungen für Windenergieanlagen

Der Ausbau der Windenergie im Bereich des Escherbergs schreitet weiter voran. Der Kreis Höxter hat der Energiekontor AG aus Bremen mit Bescheid vom 25. September 2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von weiteren Windenergieanlage erteilt.

Die Windenergieanlagen werden eine weithin sichtbare Veränderung des Landschaftsbildes im Bereich des Escherbergs darstellen.

Genehmigung unter verschiedenen Auflagen

Die Genehmigungsanträg wurde bereits im Oktober 2024 eingereicht. Die Verfahren erfolgten nach § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die erteilte Genehmigungen enthalten verschiedene Bedingungen und Auflagen. Diese betreffen unter anderem den Immissionsschutz, das Baurecht, den Brandschutz, den Landschafts- und Naturschutz sowie den Gewässer- und Arbeitsschutz. Auch Belange des zivilen und militärischen Luftverkehrs wurden berücksichtigt.

Die Genehmigungen erlöschen, wenn die Windenergieanlagen nicht innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft des Bescheides in Betrieb genommen werden.

Ein konkreter Baubeginn oder Inbetriebnahmetermin geht aus der öffentlichen Bekanntmachung nicht hervor.

Genehmigungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die vollständigen Genehmigungsbescheide einschließlich der Begründungen in folgendem Zeitraum einsehen:

  1. Oktober bis einschließlich 6. November 2026

Die Unterlagen liegen an folgenden Stellen aus:

  • Kreisverwaltung Höxter, Moltkestraße 12, Zimmer B 711
  • Stadtverwaltung Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, Zimmer 217

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Darüber hinaus sind die Unterlagen während der Auslegungsfrist online abrufbar:

Öffentliche Bekanntmachungen des Kreises Höxter

UVP-Portal Nordrhein-Westfalen

Rechtliche Möglichkeiten

Mit Ablauf des 6. November 2026 gelten die Genehmigungsbescheide auch gegenüber Dritten als zugestellt. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.

Eine solche Klage hat bei Windenergieanlagen dieser Größenordnung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Diese kann jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen beim Gericht beantragt werden.

Ansprechpartner beim Kreis Höxter

Für Fragen zum Genehmigungsverfahren steht Maximilian Becker von der Kreisverwaltung Höxter zur Verfügung.

Telefon: 05271 / 965-4470
E-Mail: m.becker@kreis-hoexter.de

 

Quelle: Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Höxter

Bild: Geoportal Kreis Höxter

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