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Allgemeines

Alhausen ist ein nordöstlich gelegener Stadtteil der Stadt Bad Driburg im Kreis Höxter, Regierungsbezirk Detmold, Nordrhein-Westfalen.

Alhausen ist der Geburtsort des Politikers, Dichters und Arztes Friedrich Wilhelm Weber.

Erstmals erwähnt wird der Ort um das Jahr 900 auf einer Karte von Otto dem Großen als Allungeshus bei Iberg (Iburg) und Brecal (Brakel). Im Jahre 1225 wird der Ort als Sitz von Antonius de Allenhusen erwähnt. Um 1300 finden sich Aufzeichnungen des Rittergeschlechts von Aldingeshus (später Aldinghus, Allenhusen, dann Alhausen). Um 1580, als die holländischen Horden Westfalen überfallen, entsteht auch in Alhausen eine Bürgerwehr. Um 1590 erfolgt die Generalmobilmachung im Hochstift Paderborn. 1618 erreicht der Dreißigjährige Krieg den Ort.

1675 wird das heute älteste Haus im Dorf errichtet.

Die erste Schule wird 1755 in Alhausen errichtet. Seit 1966 bestand in Alhausen die „Anne-Frank-Schule“ mit Förderschwerpunkt Lernen, die jedoch 2016 zugunsten einer kreisweiten Förderschule in Brakel geschlossen wurde. Das Schulgebäude wurde 2020 abgerissen.

Am 1. Januar 1970 wurde Alhausen in die Stadt Bad Driburg eingegliedert.

Geografische Koordinaten 51° 44′ 57″ Nord, 9° 3′ 15″ Ost (Quelle: www.koordinaten-umrechner.de)
Topographische Höhe Ortsmitte 205m ü. NN (Ø 244m ü. NN) (Quelle: www.topographic-map.com)
Fläche (Gemarkung) 7,59 km² (Quelle: www.geoindex.io)
Einwohner 733 Stand 31.12.2022 (Quelle: www.kreis-hoexter.de)

Bevölkerungsentwicklung

Stand: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Einwohner: 739 749 741 731 730 727 733 749 743 733 769

 

bevölkerung
Quelle: Stadt Bad Driburg

Ortsheimatpflege

Funktion Name Wohnort
Ortsheimatpfleger/in Remigius Blicker Alhausen
Ortschronist/in Christiane Hölscher-Haurand Alhausen

Streitschlichtung/Schiedspersonen

Schiedsamtsbezirk  Name Wohnort
Bad Driburg V, Alhausen, Reelsen Michael Menne Alhausen
1. Vertretung Michael Freitag Bad Driburg

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW).

Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).

(Quelle: www.ag-brakel.nrw.de)

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