Vorsicht bei Smart-Meter-Anschreiben
Verbraucherzentrale warnt vor möglichen Kosten
Auch Haushalte in Alhausen sollten Angebote zum Einbau eines Smart-Meters sorgfältig prüfen.
Aktuell werden Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH verschickt, in denen Haushalten der Einbau eines intelligenten Stromzählers, eines sogenannten Smart-Meters, angeboten wird. Die Verbraucherzentralen warnen davor, solche Schreiben vorschnell zu unterschreiben oder einen Einbautermin zu vereinbaren.
Kein offizielles Schreiben des örtlichen Messstellenbetreibers
Die Anschreiben können den Eindruck vermitteln, dass ein kurzfristiger Austausch des Stromzählers gesetzlich vorgeschrieben sei.
Tatsächlich handelt es sich bei der DMG Deutsche Messwesen GmbH um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist nicht der örtliche grundzuständige Messstellenbetreiber.
Empfänger sind daher nicht verpflichtet, auf dieses Werbeschreiben zu reagieren, einen Termin zu vereinbaren oder zu diesem Anbieter zu wechseln.
Achtung bei den Kosten
Besonders aufmerksam sollten Verbraucher die Vertragsbedingungen prüfen. Während der Einbau teilweise als kostenlos beworben wird, können für den anschließenden Betrieb Kosten entstehen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale werden beispielsweise folgende Konditionen angeboten:
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99 Euro jährliche Betriebskosten.
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24 Monate Mindestvertragslaufzeit.
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Insgesamt 198 Euro Betriebskosten innerhalb der ersten zwei Jahre.
Beim grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten dagegen gesetzliche Preisobergrenzen, die je nach Haushalt und technischer Ausstattung niedriger liegen können.
Auch beworbene Einsparmöglichkeiten bei den Netzentgelten gelten nicht automatisch für jeden Haushalt. Hierfür müssen bestimmte gesetzliche und technische Voraussetzungen erfüllt sein.
Was sollten Bürgerinnen und Bürger tun?
Wer ein solches Anschreiben erhält, muss zunächst nichts unternehmen. Es empfiehlt sich, keine voreiligen Vertragsabschlüsse vorzunehmen und die angebotenen Leistungen mit den Konditionen des zuständigen Messstellenbetreibers zu vergleichen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Der gesetzlich vorgesehene Austausch von Stromzählern wird schrittweise umgesetzt. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung, einen Vertrag mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH abzuschließen.
Weitere Informationen
Die Verbraucherzentralen informieren ausführlich über die Anschreiben und die möglichen Kosten:
↗️Verbraucherzentrale Niedersachsen – Informationen zu den Schreiben der Deutschen Messwesen
↗️Verbraucherzentrale – Was Sie über Smart Meter wissen müssen