Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Neuordnung der Taufsonntage

Nach Beratungen im Pastoralteam und im Pastoralverbundsrat tritt zum neuen Kirchenjahr eine neue Regelung für die Tauftermine in Kraft. Ziel ist eine bessere Planbarkeit der Tauffeiern und eine stärkere Betonung des gemeinschaftlichen Charakters.

Die Taufsonntage sind künftig wie folgt festgelegt:

St. Vitus, Alhausen:
3. Sonntag im Monat, 15.00 Uhr

Für alle anderen Gemeinden des Pastoralen Raumes ist jeweils ein Taufsonntag pro Monat um 15.00 Uhr vorgesehen.

Darüber hinaus besteht künftig in allen Gemeinden die Möglichkeit, nach Rücksprache eine Taufe innerhalb einer sonntäglichen Eucharistiefeier (einschließlich der Vorabendmessen) zu feiern. Dies ist grundsätzlich in jeder regulären Sonntagsmesse möglich, sofern keine besonderen Anlässe wie Schützenmesse oder Erstkommunionfeier vorliegen.

Mit dieser Regelung soll eine ausgewogene und praktikable Ordnung für die kommenden Jahre gewährleistet werden.

Die neue Taufordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.

Back to top